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Kassensystem an das Finanzamt melden (Deutschland) - Kassenmeldepflicht

Kassensystem an das Finanzamt melden (Deutschland) - Kassenmeldepflicht

Ist dies Ihre Situation?

Ab dem 01.01.2025 sind alle in deutschen Betrieben genutzten elektronischen Kassensysteme und Registrierkassen dem zuständigen Finanzamt zu melden (Kassen-Meldepflicht). Bereits vorhandene Kassensysteme müssen spätestens bis zum 31.07.2025 gemeldet werden (Nachmeldefrist). Das elektronische Aufzeichnungssystem muss eindeutig einer Betriebsstätte zugeordnet werden.

Das Gesetz sollte ursprünglich im Januar 2020 in Kraft treten, wurde jedoch aufgrund fehlender Infrastruktur auf Bundesebene verschoben.

Sollten Sie ab dem 01.07.2025 ein neues Kassensystem anschaffen, ist dieses innerhalb eines Monats dem Finanzamt zu melden.

Die Mitteilung muss grundsätzlich elektronisch erfolgen. Dafür kann das Programm "Mein ELSTER" oder eine alternative Finanzbuchhaltungssoftware mit ERiC-Schnittstelle genutzt werden.

Die Übermittlung der Daten kann nicht aus dem euro-Sales erfolgen, da für die Übermittlung weitere Daten benötigt werden, die im Kassensystem nicht vorhanden sind.

Was bedeutet das für Sie?

Sie müssen jede Station an der Sie Kassieren als eigenes Kassensystem mit der jeweils eingesetzten TSE an das Finanzamt melden.

Bei jeder Meldung an das Finanzamt müssen immer alle in einer Betriebsstätte eingesetzten Kassensysteme (in einer einheitlichen Mitteilung) übermitteln werden.

Bitte beachten Sie, dass sie einen Kassen-PC damit eindeutig mit einer Betriebsstätte (z.B. Filiale) verknüpfen, sodass sie diesen nicht mehr an anderen Standorten einsetzen können ohne die Kasse beim Finanzamt abzumelden und am neuen Standort erneut zu registrieren.

In jeder Betriebsstätte an denen Kassiervorgänge stattfinden müssen Sie mindestens eine TSE betreiben, sodass alle Kassen an eine TSE angebunden sind.

Wenn Sie eine neue TSE an der Kasse verwenden wollen (z.B. wegen einem abgelaufenen Zertifikat), muss eine erneute Meldung an das Finanzamt erfolgen.

So funktioniert's

Zur Meldung bei dem Finanzamt werden u. a. folgende Daten benötigt:

  1. Name des Steuerpflichtigen\n

  2. Steuernummer des Steuerpflichtigen\n

  3. Seriennummer der TSE

\
4. Zertifizierungs-ID der TSE (im Format: BSI-K-TR-nnnn-yyyy)\n
5. Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems (nach Auswahlmöglichkeit z.B. "PC-Kasse")\n
6. Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme ( je Betriebsstätte / Einsatzort)\n
7. Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems (Seriennummer der euro-Sales Kasse)\n
8. Datum der Anschaffung des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems (Inbetriebnahme der euro-Sales Kasse)\n
9. Datum der Außerbetriebnahme des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems (i.d.R. Ablaufdatum des TSE-Zertifikats)

Wo finde ich die relevanten Daten im euro-Sales?

Kasse öffnen → Menü aktivieren (SHIFT + F5) → Einstellungen → Fiskalisierung

TSE_Flow.png

**Tipp:** Nutzen Sie den Kopieren-Button (blau markiert) um die Seriennummer Ihrer TSE in die Zwischenablage zu kopieren.

Zertifizierungs-ID

Für die Anmeldung wird die Zertifizierungs-ID im Format BSI-K-TR-nnnn-yyyy benötigt. Im euro-Sales finden sie nur die ersten Ziffern, da diese aus der TSE ausgelesen werden können. Für die letzen 4 Ziffern schauen sie bitte direkt beim BSI und suchen nach der ihnen im euro-Sales angezeigten ID.

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