EU Umsatzsteuerreform (ab Version 4.2 SP 147)
Ist dies Ihre Situation?
Am 1.7 tritt eine Änderung der Regelungen zum grenzüberschreitenden Handel in der EU in Kraft. Dadurch werden kleinere Händler schneller im EU-Ausland steuerpflichtig.
Vorbereitungen und Voraussetzungen
Was bedeutet das ?
Es gilt dann eine EU-weite einheitliche Umsatzgrenze für grenzüberschreitende Lieferungen an Nicht-Unternehmer in der EU in Höhe von 10.000 Euro (netto).
Bei Überschreitung dieser Grenze unterliegen alle Lieferungen an Nicht-Unternehmer in der EU der Steuerpflicht im jeweiligen Bestimmungsland. Das wird dazu führen, dass auch kleinere Händler in fast allen EU-Staaten steuerpflichtig sein werden.
So funktioniert's
Damit Sie ermitteln können, ob Sie über der Grenze von 10.000 Euro liegen, wurde der Statistikexplorer erweitert.
Ergänzung einer neuen Summendarstellung über Zielland
Ergänzung neuer Facetten über Zielland und MwSt.
Ergänzung neuer Detailfilter über Zielland, MwSt und UstIdNr
Hier kann jetzt auch nach Umsätzen mit und ohne UstIdNr gesucht werden, „{}" bei der UstIdNr sucht nach Leereinträgen, also Umsätzen ohne eingetragene UstIdNr am Kunden.
Geht nicht?
Bitte überprüfen Sie noch einmal, ob alle Voraussetzungen, die Sie am Anfang dieses Artikels finden, erfüllt sind. Häufig liegt hier schon die Ursache für ein Nichtfunktionieren eines Ablaufs.



